"Theresa konnte meine Fragen schnell und vor allem für mich verständlich beantworten. Ich brauche momentan keine dauerhafte Beratung, Theresa ist aber jederzeit für mich erreichbar und gibt mir immer wieder wirklich gute Tipps. Keine "normale" Ernährungsberatung, sondern eine mit Herz! Danke für alles, mach weiter so!"
So klappt's mit der Bezuschussung von der Krankenkasse
Sie besprechen mit Ihrem Arzt, dass Sie eine
Ernährungstherapie wünschen.
Ihr Arzt unterschreibt die ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung.
ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung
Damit wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und
erfahren, wie hoch der Zuschuss sein wird.
Sie nehmen die Ernährungsberatung oder -therapie in Anspruch.
Mit dem Zahlungsbeleg der beglichenen Rechnungen können Sie sich von der Krankenkasse den vereinbarten Zuschuss erstatten lassen.
Sie holen sich einen Termin und bringen alle
Formulare im Original unterschrieben mit.
Bei einer Ernährungsberatung bzw. Präventionskurs können die ersten beiden Punkte wegfallen.