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Leistungen

Da jeder Mensch anders is(s)t, berate ich individuell und
mit einem Blick über den Tellerrand.

Die Beratungen finden in meiner Praxis in Sangerhausen
statt.

"Theresa konnte meine Fragen schnell und vor allem für mich verständlich beantworten. Ich brauche momentan keine dauerhafte Beratung, Theresa ist aber jederzeit für mich erreichbar und gibt mir immer wieder wirklich gute Tipps. Keine "normale" Ernährungsberatung, sondern eine mit Herz! Danke für alles, mach weiter so!"

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So klappt's mit der Bezuschussung von der Krankenkasse

Sie besprechen mit Ihrem Arzt, dass Sie eine

Ernährungstherapie wünschen.

Ihr Arzt unterschreibt die ärztliche

Notwendigkeitsbescheinigung.

ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung

Damit wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und

erfahren, wie hoch der Zuschuss sein wird.

Sie nehmen die Ernährungsberatung oder -therapie in Anspruch.

Mit dem Zahlungsbeleg der beglichenen Rechnungen können Sie sich von der Krankenkasse den vereinbarten Zuschuss erstatten lassen.

Sie holen sich einen Termin und bringen alle

Formulare im Original unterschrieben mit.

Bei einer Ernährungsberatung bzw. Präventionskurs können die ersten beiden Punkte wegfallen.

Weg zur Bezuschussung der Ernährungstherapie
ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
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